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   VGH Bayern, 07.02.2017 - 9 CS 16.2522   

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https://dejure.org/2017,4081
VGH Bayern, 07.02.2017 - 9 CS 16.2522 (https://dejure.org/2017,4081)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2017 - 9 CS 16.2522 (https://dejure.org/2017,4081)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 9 CS 16.2522 (https://dejure.org/2017,4081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 172 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
    Drittschützende Wirkung einer Erhaltungssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von Reihenhäusern mit Carports; Drittschützende Wirkung einer Erhaltungssatzung

  • rewis.io

    Drittschützende Wirkung einer Erhaltungssatzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 172 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
    Nachbarantrag; Erhaltungssatzung; Gebot der Rücksichtnahme

  • rechtsportal.de

    BauGB § 172 Abs. 1 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von Reihenhäusern mit Carports; Drittschützende Wirkung einer Erhaltungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 9 CS 16.2522
    Darüber hinaus lässt sich dem Beschwerdevorbringen nichts dafür entnehmen, dass die Erhaltungssatzung Burgberg über die rein städtebauliche Zielsetzung des § 172 Abs. 1 BauGB hinaus Eigentümern von im Geltungsbereich gelegenen Grundstücken Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben gewährt (vgl. OVG Hamburg, B.v. 18.6.2015 - 2 Bs 99/15 - juris Rn. 31; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2016, § 172 Rn. 214).

    Sie sind auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG nicht ohne Weiteres ersichtlich, weil sich die Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB wesentlich von der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung und deren Wirkungen nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (DSchG) unterscheiden dürfte (vgl. OVG Hamburg, B.v. 18.6.2015 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 9 CS 16.2522
    Abgesehen davon, dass Festsetzungen in einem Bebauungsplan bereits nicht per se Drittschutz vermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 21.9.2016 - 9 ZB 14.2715 - juris Rn. 11), ist die Erhaltungssatzung Burgberg weder Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 335 noch hat dieser die Erhaltungssatzung Burgberg als sonstige Satzung zu seinem Inhalt gemacht (vgl. § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
  • VGH Bayern, 21.09.2016 - 9 ZB 14.2715

    Drittschutz aus Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 9 CS 16.2522
    Abgesehen davon, dass Festsetzungen in einem Bebauungsplan bereits nicht per se Drittschutz vermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 21.9.2016 - 9 ZB 14.2715 - juris Rn. 11), ist die Erhaltungssatzung Burgberg weder Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 335 noch hat dieser die Erhaltungssatzung Burgberg als sonstige Satzung zu seinem Inhalt gemacht (vgl. § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
  • VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026

    Kein Nachbarschutz aus Genehmigungsvorbehalt in Erhaltungssatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 9 CS 16.2522
    Hiergegen hat die Antragstellerin Klage (Az. AN 3 K 16.02026) erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
  • VG Ansbach, 15.05.2019 - AN 3 S 19.00816

    Kein Drittschutz der Festsetzungen der Erhaltungssatzung

    Bereits im Oktober 2016 sei mit dem Abbruch eines Hauses im selben Stil begonnen worden (...straße ..., FlNr. ... und dieses sei in der Zwischenzeit durch drei Reihenhäuser ersetzt worden. Der erteilten Baugenehmigung sei die Antragstellerin sowohl durch erfolglosen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, erfolgloser Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (9 CS 16.2522) als auch mit Erhebung einer Klage entgegengetreten (AN 3 K 16.02026).

    Auch wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 7. Februar 2017 (9 CS 16.2522) eine andere Ansicht vertrete, stelle dies noch keine abschließende Beurteilung dar, da dieser Beschluss lediglich auf einer summarischen Prüfung basiere.

    Eine solche die Antragstellerin schützende Norm ist nicht erkennbar, denn es bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Erhaltungssatzung ... über die rein städtebauliche Zielsetzung des § 172 BauGB hinaus Eigentümern von im Geltungsbereich gelegenen Grundstücken Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben gewährt (vgl. OVG Hamburg, B.v. 18.6.2015 - 2 Bs 99/15 - juris Rn. 31; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 172 Rn. 214, so auch BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 9 CS 16.2522 - juris - Rn. 14).

  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 9 CS 19.1109

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Wohnanlage -

    Der seinerzeit von der Antragstellerin ebenfalls gestellte Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb vor dem Verwaltungsgericht und im Beschwerdeverfahren erfolglos (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 9 CS 16.2522).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Rechtszüge, der vorgelegten Behördenakten, sowie der Verfahren 9 CS 16.2522 und 9 ZB 18.172 verwiesen.

    Selbst wenn hinsichtlich der Frage des Drittschutzes der Erhaltungssatzung nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage, wie sie das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kennzeichnet, die Erfolgsaussichten der Klage - wofür allerdings wenig spricht (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 9 CS 16.2522) - als offen anzusehen sein sollten, fällt die vorzunehmende Abwägung der gegenseitigen Interessen zu Lasten der Antragstellerin aus.

  • VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026

    Kein Nachbarschutz aus Genehmigungsvorbehalt in Erhaltungssatzung

    Die hiergegen erhobene Beschwerde blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 9 CS 16.2522 -).

    Zur Begründung wird insoweit auf die Gründe der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 21. November 2016 (AN 3 S. 16.02025) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Februar 2017 (9 CS 16.2522) verwiesen.

    Eine solche die Klägerin schützende Norm ist nicht erkennbar, denn es bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Erhaltungssatzung ... über die rein städtebauliche Zielsetzung des § 172 BauGB hinaus Eigentümern von im Geltungsbereich gelegenen Grundstücken Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben gewährt (vgl. OVG Hamburg, B.v. 18.6.2015 - 2 Bs 99/15 - juris Rn. 31; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 172 Rn. 214, so auch BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 9 CS 16.2522 - Rn. 14).

  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 9 ZB 18.172

    Erhaltungssatzung dient rein städtebaulichen Zielen

    Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. November 2016 ab; die Beschwerde hiergegen blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 9 CS 16.2522).

    Abgesehen davon, dass das Zulassungsvorbringen im Wesentlichen die Rechtsauffassung der Klägerin aus dem erstinstanzlichen Verfahren wiederholt, lässt sich ihm nichts dafür entnehmen, dass die Erhaltungssatzung der Beklagten über die rein städtebauliche Zielsetzung des § 172 Abs. 1 BauGB hinaus Eigentümern von im Geltungsbereich gelegenen Grundstücken generell oder im Einzelfall Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben gewährt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 9 CS 16.2522 - juris Rn. 14 m.w.N.; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Stand Juli 2020, Art. 66 Rn. 410; Mischang in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 172 R. 66).

  • VG Stuttgart, 13.10.2020 - 2 K 2945/20
    Abgesehen davon, dass die genannte Erhaltungssatzung noch immer nicht in Kraft getreten ist (was am Erhaltungswillen der Beklagten für attraktive Gebäude in den Halbhöhenlagen zweifeln lassen könnte), dient eine solche auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gestützte Regelung wegen ihrer städtebaulichen Zielsetzung unzweifelhaft nicht dem Schutz einzelner Grundstückseigentümer (so auch Bay. VGH, Beschl. v. 07.12.2017 - 9 CS 16.2522 - juris; Stock, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2020, § 172 Rn. 214).
  • VG Stuttgart, 13.10.2020 - 2 K 2945/19
    Abgesehen davon, dass die genannte Erhaltungssatzung noch immer nicht in Kraft getreten ist (was am Erhaltungswillen der Beklagten für attraktive Gebäude in den Halbhöhenlagen zweifeln lassen könnte), dient eine solche auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gestützte Regelung wegen ihrer städtebaulichen Zielsetzung unzweifelhaft nicht dem Schutz einzelner Grundstückseigentümer (so auch Bay. VGH, Beschl. v. 07.12.2017 - 9 CS 16.2522 - juris; Stock, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2020, § 172 Rn. 214).
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